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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 Bahn und Bus in Dresden
elbestaedter Offline




Beiträge: 25

25.11.2008 06:42
Lenkzeiten (Fahren bis zum Umfallen) Antworten

BAG: Arbeitszeitschutz

Straßenbahnverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern unterliegt nach einem Urteil des BAG nicht der VO 561/2006/EG. Den Fahrern von Straßenbahnen ist deshalb nicht nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4 ½ Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten zu gewähren. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich auch nicht aus der FPersV. Ebenso wie die Vorinstanzen wies das BAG deshalb die auf die Gewährung der Lenkzeitunterbrechung gerichtete Klage ab.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wenden auf die bei ihnen beschäftigten Straßenbahnfahrer den einschlägigen Tarifvertrag an. Der Tarifvertrag gestattet, die nach dem Arbeitszeitgesetz oder nach der FPersV zu gewährende Pause durch Lenkzeitunterbrechungen abzugelten, wenn deren Gesamtdauer mindestens ein Sechstel der im Dienst- und Fahrplan vorgesehenen Lenkzeit beträgt. Das BAG beanstandete diese Handhabung der BVG nicht.


Urteil des BAG vom 18.11.2008Az.: 9 AZR 737/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 91/2008 des LAG Berlin-Brandenburg vom 18.11.2008

NG313 Offline



Beiträge: 38

26.11.2008 21:47
#2 RE: Lenkzeiten (Fahren bis zum Umfallen) Antworten

Hallo zusammen,

in dem Zusammenhang mit den Lenkzeiten, würde es mich auch interessieren, ob die Fahrer der Linie 7 nach der Erweiterung bis Pennrich zusätzliche Entgeldleistungen bekommen, weil ihre Fahrzeit von Endpunkt zu Endpunkt länger als 60min beträgt. (Die dauert ja jetzt schon 56 min) Meines Wissens werden Fahrten mit t-bef > 60 min als Regionalleistung angesehen, wodurch die Fahrer ein anderes Entgeld bekommen als diejenigen im Nahverkehr. Dies ist zum Beispiel auch ein Grund, warum in Berlin die U-Bahn bis jetzt nicht bis zum Schönefelder Flughafen verlängert wurde...

Grüß euch alle...

Der Radebeuler Offline



Beiträge: 42

26.11.2008 23:18
#3 RE: Lenkzeiten (Fahren bis zum Umfallen) Antworten

Hmm,dann müßten ja alle Kollegen schon seit Jahren die Zulage bekommen!Ich sprech von der Linie 4,da ist ja die Fahrzeit von Laubegast nach Weinböhla weit über einer Stunde?!Und das iss ja nu wirklich eine Regional-Linie.Aber das es deswegen mehr Geld gibt wär mir neu.

Gast Offline



Beiträge: 128

29.11.2008 14:37
#4 RE: Lenkzeiten (Fahren bis zum Umfallen) Antworten

Also meines Wissens nach darf ein Staßenbahnfahrer nach Gesetzeslage sogar 6h ununterbrochen fahren. Da die Fahrpersonalverodrnung von Lenkzeit spricht und nicht von Fahrzeit. Also wäre auf Straßenbahnen nur das Arbeitszeitrechtgesetz anwendbar, welches eine ununterbrochene Arbeitszeit von 6h für zulässig hält. Sollte es andere Rechtsvorschriften geben, so wäre ich interessiert davon zu erfahren.

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