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Dieses Thema hat 27 Antworten
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 Bahn und Bus in Dresden
Seiten 1 | 2
Tatra-Fan Offline




Beiträge: 97

12.06.2008 16:33
Unfall mit Straßenbahn Antworten

In Antwort auf:
Zeit: 12.06.2008, 09.30 Uhr
Ort: Dresden-Cotta

Ein 36-jähriger Radfahrer erlitt heute Vormittag bei einem Zusammenstoß mit einer Straßenbahn schwere Verletzungen.

Der Radler befuhr das Emerich-Ambros-Ufer in Richtung Nossener Brücke und wollte die Fröbelstraße queren. Dabei stieß er mit einer Straßenbahn der Linie 2 zusammen, die an der Fröbelstraße stadtauswärts in Richtung Cotta fuhr. Der Radfahrer erlitt dabei Verletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Fahrer (47) der Straßenbahn als auch deren Insassen blieben unverletzt.


Quelle: Polizei Sachsen

Tatra-Fan Offline




Beiträge: 97

13.06.2008 20:43
#2 RE: Unfall mit Bus Antworten

In Antwort auf:
Zeit: 13.06.2008, 14.30 Uhr
Ort: Dresden-Naußlitz

Ein 12-jähriger Junge wurde heute Nachmittag bei einem Verkehrsunfall verletzt.

Der Junge wartete an der Haltestelle Altnaußlitz und stand dabei mit dem Rücken zur Fahrbahn. Bei der Einfahrt eines Busses der Linie 90 (Fahrer 44 Jahre alt) drehte sich der 12-Jährige um. Dabei kam es zur Berührung zwischen einem Rad des Busses mit dem Fuß des Jungen. Zur Behandlung wurde er in ein Dresdner Krankenhaus gebracht.
Quelle: Polizei Sachsen

Gast
Beiträge:

18.06.2008 15:56
#3 RE: Unfall mit Bus Antworten

Sowas kommt eben vor..........

nausslitzer ( Gast )
Beiträge:

18.06.2008 23:23
#4 RE: Unfall mit Bus Antworten

Sowas kommt eben vor..

Hmm na ja,ich beobachte immer wieder das sich Jugendliche sehr dicht an den Fahrbahnrand bzw Bahnsteigkante stellen und dann noch so tun als würden sie das einfahrende Fahrzeug garnicht bemerken,sie scheinen garnicht zu wissen das sie damit mit ihren Leben spielen,auch der Fahrer kann sich mal verschätzen bzw wissen diese Typen garnicht was sie dem Fahrer da zumuten. Ich spreche jetzt nicht von überfüllten Haltestellen nach Grossveranstaltungen,das is was anderes. Ob es sich bei dem 12jährigen um reine Gedankenlosigkeit oder Provokation gehandelt hat,kann ich natürlich nicht beurteilen.

Tatra-Fan Offline




Beiträge: 97

27.06.2008 22:48
#5 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

In Antwort auf:
Zeit: 27.06.2008, 09.05 Uhr
Ort: Dresden-Neustadt

Heute Morgen kam es an der Königsbrücker Straße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer
Straßenbahn der Linie 7.

Beide fuhren auf der Königsbrücker Straße in Richtung Bischofsweg. In Höhe der Katharinenstraße kam
es zur seitlichen Berührung.
Die Fahrerin (41) der Straßenbahn als auch der Fahrer (67) des Pkw VW Tiguan blieben unverletzt. Es
entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 Euro.


Quelle: Polizei Sachsen

Gast Offline



Beiträge: 128

28.06.2008 09:02
#6 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Und warum steht so etwas im Polizeibericht? Weil sich die DVB so anstellt!!! Aber wie stellt sie sich denn an? Es wird stehenden Autofahrer eine Mitschuld gegeben wenn ihnen von der Straßenbahn versehentlich der Spiegel abgefahren wird. Begründung: Sie standen nicht weit genug im Gleisbereich das der Fahrer das hätte erkennen können. Die Konsequenzen können sich ja sowohl Auto als auch Straßenbahnfahrer denken. Mal ganz davon abgesehen das es sich nicht lohnt nach Angabe der Personalien die Unfallstelle zu räumen. Soll doch die Polizei die Schuldfrage klären.

Das ist weder Fahrgastfreundlich noch hilft es dem Auto- oder Straßenbahnfahrer, aber es sparrt offensichtlich genug Versicherungsbeiträge, wenn man aus fadenscheinigen Gründen angibt der Gegner hat Mitschuld.

Tatra-Fan Offline




Beiträge: 97

28.06.2008 10:24
#7 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Naja, eigentlich hat der Autofahrer ja Mitschuld - zumindest was solche Engstellen betrifft. Die Bahn blinkt dort rechts, wenn der Autofahrer dann trotzdem dran vorbeifährt ist es sein Problem...
Die Bahnfahrer müssen immer abwiegen: Lieber zwanzig umstürzende Omas und kein Sachschaden, oder Sachschaden und keine Verletzten... - zu was würdest du tendieren?

Gast Offline



Beiträge: 128

28.06.2008 11:04
#8 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Also Erstens handelte es sich nicht um eine solch plötzliche Engstelle. Zweitens stand der Pkw Fahrer bereits im Stau und dritens hat die Straßenbahn ihm den Spiegel von hinten abgefahren. Sonst hast du natürlich recht das der Autofahrer eine Teilschuld hat, wobei ich in der Fahrschule gelernt hat das derjenige der den Fahrstreifen wechselt Vorfahrt zu gewähren hat.

elbestaedter Offline




Beiträge: 25

28.06.2008 19:18
#9 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Also, wenn ich so etwas lese, wird mir Angst.

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.
§34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2.den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,..........


Bei einem angegebenen Schaden von 5000.- Euro dürfte also nicht nur der Spiegel beschädigt worden sein. Zudem sind 5000.- Euro nicht geringfügig.
Also nicht nur Klingeltöne runterladen, sondern auch mal was "Wichtiges".
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2008. Letzte Änderung durch: Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 61 S. 2774, ausgegeben zu Bonn am 07. Dezember 2007).




<<Und warum steht so etwas im Polizeibericht? Weil sich die DVB so anstellt!!!>>
?????Nein,
weil sich einige nicht an die Regeln halten....
weil sich Beteiligte vor Ort streiten, sie hätten Recht....
weil bei jedem Unfall grundsätzlich die Schuld 50/50 ist......
weil eine Strassenbahn nun nicht einfach mal rechts ranfahren kann.....
weil beim Geld die Freundschaft endet.......

Keiner rammt absichtlich die Strassenbahn - keiner fährt jemandem absichtlich den Spiegel ab. Aber jeder handelt mal leicht fahrlässig. Mal mit Folgen und meistens ohne. Was wenn du im Auto gesessen hättest? Da hätten dich die Fahrgäste am wenigsten interessiert.

<<Die Bahnfahrer müssen immer abwiegen: Lieber zwanzig umstürzende Omas und kein Sachschaden, oder Sachschaden und keine Verletzten...>>

Das ist totaler Quatsch!!!!! Ein Bahnfahrer hat keine Wahl. Erstens handelst du wie von selbst und gehst in die Eisen und zweitens hat jeder eine Unfallverhütungspflicht. Unfälle geschehen in Sekundenschnelle - da hat keiner Zeit irgend etwas "abzuwägen". Lediglich einige Verursacher gehen ein Risiko ein, indem sie Regeln absichtlich missachten.

Pirnaer Offline



Beiträge: 8

29.06.2008 01:07
#10 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Hallo,

ich habe eine Nachfrage:

Der Gast schrieb folgendse:

In Antwort auf:
Zweitens stand der Pkw Fahrer bereits im Stau und dritens hat die Straßenbahn ihm den Spiegel von hinten abgefahren.

Aus dem Polizeibericht kann ich dies jedoch entnehmen. Woher stammt diese Weisheit?

In Antwort auf:
Sonst hast du natürlich recht das der Autofahrer eine Teilschuld hat, wobei ich in der Fahrschule gelernt hat das derjenige der den Fahrstreifen wechselt Vorfahrt zu gewähren hat.

Soweit so gut. Doch wenn ich mich richtig an die Königsbrücker Straße erinnere, so fährt die Bahn zwischen dem Albertplatz und der Stauffenbergallee immer schön in der Straßenmitte, sie wechselt also gar nicht den Fahrstreifen, auch nicht im Bereich der Katharinenstraße. Oder ist die Zusammenführung der Fahrspuren kurz hinter dem Albertplatz (200 Meter vor der Einmündung Katharinenstraße) gemeint?

Viele Grüße vom

Pirnaer

Gast Offline



Beiträge: 128

30.06.2008 12:19
#11 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Ok ich sehe schon wahrscheinlich gibt es hier Missverständnisse.

Ich rede nicht von diesem Unfall der dort im Polizeibericht steht, sondern von einem Unfall, welcher viel Früher passiert ist. Der Fahrer des PKWs damals war wesentlich flexibler. Trotz anderer Vorschriften (es handelte sich um einen Dienstwagen) ist er nach dem Tausch der Personalien weitergefahren. Zum Polizeirevier wo der Unfall aufgenommen wurde.

Für diese Kulanz hat er dann später die Rechnung der DVB bekommen. Teilschuld! Begründung war wie gesagt er stand nicht weit genug LINKS so das es dem Straßenbahnfahrer nicht möglich war zu sehen das er an dem PKW vorbeifahren könne. Spätestens hier sollte auch Elbestädter die STVO mal hinterfragen. Also entweder fahre ich soweit es geht rechts oder weitgenug Links damit die Straßenbahn nicht überholen kann. Beides geht nicht.
Aber ich weiß das die Straßenbahnfahrer nichts dafür können und Fehler passieren. Ich würde auch niemals den Fahrer der Straßenbahn dafür verantwortlich machen. Der Fehler liegt in einer anderen Ebene der DVB.
Ich für meinen Teil würde jedenfalls nicht recht rüber fahren. Weil nach solchen Aktionen weiß man nicht was sich die Rechtsabteilung noch einfallen lässt. Also hilft nur das Polizeiprotokoll. Und genau das wollte ich eigentlich mit meinem Ersten Beitrag zum Ausdruck bringen. Wer Rücksicht übt ist der Dumme. In diesem Fall Mitschuldig.

elbestaedter Offline




Beiträge: 25

30.06.2008 15:31
#12 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten
Warum sollte ich etwas hinterfragen. Die STVO hat doch nichts mit der Auslegung einer bestimmten Situation zu tun.
Aus welchen Gründen die genaue Situation Ursache eines Unfalls ist, wird doch erst später entschieden. Es gilt immer noch - der bessere Anwalt gewinnt. Eine Entscheidung muss nicht immer logisch und in deinen Augen auch nicht immer gerecht sein.
Auch wenn in deinem angesprochenen Fall die Sache schnell "geklärt" werden konnte, sagt das noch lange nichts über die Schuldfrage oder ähnliches aus. Es geht vor Ort immer nur um die Datenaufnahme bei geringfügigen Sachschaden. Das ist aber nur in wenigen Fällen möglich. Steigt der Sachen über eine bestimmte Summe, sind bestimmte Fahrzeuge beteiligt, liegt Drogen- oder Alkverdacht vor, oder es gibt Verletzte, dann wars das schon.
Zudem kann man das begründen wie man will.......
<<< Selbst wenn ein Autofahrer an einem Unfallschaden völlig unschuldig ist, bleibt er möglicherweise auf einem Teil des Schadens sitzen, der an seinem Fahrzeug entstanden ist. "Gefährdungshaftung" nennen das die Juristen. Nach dieser Regel gestanden die Richter des Landgerichts Coburg jetzt einem Autofahrer nach einem Unfall nur 70 Prozent Schadenersatz zu. Auf ein entsprechendes Urteil verwies die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg.
Allein der Umstand, dass sich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, schafft schon eine Gefährdung. Der Autofahrer müsse sich die von seinem Auto grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr auf seinen Anspruch anrechnen lassen.>>>>
.....du kannst also fahren wie du willst, die Teilschuld trifft dich immer. Besser das Auto stehen lassen und Ärger ersparen.

In eigener Sache - das "Stadtbahn Magazin Dresden" hat momentan keine Chance die Seiten zu updaten. Der volle Zugriff soll erst wieder ab 13.Juli möglich sein.

Tatra-Fan Offline




Beiträge: 97

30.06.2008 18:26
#13 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Ausserdem ist der ÖPNV nur ein drittel so teuer als der Sprit heute (Versicherung, Anschaffung ect. nicht mitgerechnet)

Gast
Beiträge:

30.06.2008 19:34
#14 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Na Du bist ja ein ganz toller Rechner!!
Wer hat Dir denn das gesagt-Dein "Chef" ???

Gast
Beiträge:

01.07.2008 18:23
#15 RE: Unfall mit Straßenbahn Antworten

Die Verkehrsbetriebe können sich wahrscheinlich(siehe auch Presse)über den Ölpreis definieren.
Mit Pünktlichkeit,Schnelligkeit,Freundlichkeit... haben sie es noch nicht versucht,ist wahrscheinlich auch zwecklos.
Ihr tut mir leid.

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